Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 3, März 2006, Seite 7

Abschaffung der fallweise Beschäftigten?

PV-Info Redaktion

Geht es nach dem Hauptverband und den Gebietskrankenkassen, sollen die fallweise Beschäftigten bald der Vergangenheit angehören.

Abschaffung der fallweise Beschäftigten?

Wie aus dem Bereich des Hauptverbandes und der Gebietskrankenkassen zu erfahren ist, sollen die fallweise Beschäftigten (= unregelmäßig und jeweils bloß tageweise bzw kürzer als eine Woche beschäftigte Dienstnehmer im Sinne der §§ 471a bis 471e ASVG) abgeschafft werden.

Warum sollen die fallweise Beschäftigten abgeschafft werden?

Die versicherungs- und melderechtlichen Besonderheiten dieser Beschäftigten (keine durchgehende Versicherung; Meldung jeweils monatsweise im Nachhinein möglich) bereiten der Vollzugspraxis nämlich vor allem in zweierlei Hinsicht Kopfzerbrechen:

  • Im Zusammenhang mit der E-Card gibt es Probleme bezüglich der raschen Feststellung der Versicherungszugehörigkeit.

  • Die Aviso-Anmeldung , die seit im Burgenland gilt und im Laufe des Jahres 2007 auch in Restösterreich wirksam werden wird, ist für fallweise Beschäftigte nicht anwendbar. 1) Dies eröffnet Schlupflöcher für die Umgehung der Av...

Daten werden geladen...