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Kommunalsteuer- und Wiener Dienstgeberabgabeerklärung
Die Kommunalsteuererklärung für das Kalenderjahr 2005 ist bis spätestens abzugeben. Dienstgeber, die Dienstnehmer in Wien beschäftigen, haben für das Kalenderjahr 2005 die Wiener Dienstgeberabgabeerklärung (Erklärung zur „U-Bahn-Steuer“) ebenfalls bis zu erstatten.
Kommunalsteuererklärung
Der Gemeinde ist für jedes abgelaufene Kalenderjahr bis Ende März des folgenden Kalenderjahrs1) eine Kommunalsteuer-Erklärung abzugeben. Dabei ist zu beachten:
Die Steuererklärung hat die gesamte auf das Unternehmen entfallende Bemessungsgrundlage zu umfassen.
Bei mehreren in unterschiedlichen Gemeinden gelegenen Betriebstätten ist die Bemessungsgrundlage auf die beteiligten Gemeinden aufzuteilen.
Die Übermittlung der Steuererklärung hat elektronisch über FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at/) zu erfolgen.1)
1) Die Kommunalsteuererklärung darf nur dann weiterhin in Papierform (dh wie bisher an jede einzelne Gemeinde) eingereicht werden, wenn das Unternehmen
über keinen Internet-Anschluss verfügt oder
wegen Nichtüberschreitens der Umsatzgrenze (Vorjahresumsatz unter € 100.000,–) nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet ist.