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PV-Info 3, März 2006, Seite 24

Kommunalsteuer- und Wiener Dienstgeberabgabeerklärung

PV-Info Redaktion

Die Kommunalsteuererklärung für das Kalenderjahr 2005 ist bis spätestens abzugeben. Dienstgeber, die Dienstnehmer in Wien beschäftigen, haben für das Kalenderjahr 2005 die Wiener Dienstgeberabgabeerklärung (Erklärung zur „U-Bahn-Steuer“) ebenfalls bis zu erstatten.

Kommunalsteuererklärung

Der Gemeinde ist für jedes abgelaufene Kalenderjahr bis Ende März des folgenden Kalenderjahrs1) eine Kommunalsteuer-Erklärung abzugeben. Dabei ist zu beachten:

  • Die Steuererklärung hat die gesamte auf das Unternehmen entfallende Bemessungsgrundlage zu umfassen.

  • Bei mehreren in unterschiedlichen Gemeinden gelegenen Betriebstätten ist die Bemessungsgrundlage auf die beteiligten Gemeinden aufzuteilen.

  • Die Übermittlung der Steuererklärung hat elektronisch über FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at/) zu erfolgen.1)

1) Die Kommunalsteuererklärung darf nur dann weiterhin in Papierform (dh wie bisher an jede einzelne Gemeinde) eingereicht werden, wenn das Unternehmen

  • über keinen Internet-Anschluss verfügt oder

  • wegen Nichtüberschreitens der Umsatzgrenze (Vorjahresumsatz unter € 100.000,–) nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet ist.

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