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PV-Info 3, März 2006, Seite 22

Vom Kfz-Sachbezug erfasste geldwerte Vorteile

PV-Info Redaktion

Im zweiten Wartungserlass 2005 zu den Lohnsteuerrichtlinien 2002 hat das BMF klargestellt, dass durch den Arbeitgeber getragene übliche Kfz-Nebenkosten vom abgabepflichtigen Kfz-Sachbezug bereits abgedeckt sind. Diese Aussage des BMF soll anhand von Beispielen erläutert werden.

Ansicht des BMF

In der neu gefassten Rz 175 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 heißt es: Mit dem Sachbezugswert sind alle geldwerten Vorteile, die mit der Nutzung des arbeitgebereigenen Kfz üblicherweise verbunden sind, abgegolten.

Diese entsprechen jenen Aufwendungen, die im Falle der beruflichen Nutzung eines arbeitnehmereigenen Kfz mit dem Kilometergeld abgedeckt werden.1)

1) Gemäß Rz 372 der Lohnsteuerrichtlinien sind mit den Kilometergeldern folgende Aufwendungen abgegolten:

  • Absetzung für Abnutzung,

  • Treibstoff, Öl,

  • Service- und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebes (zB Motor- oder Kupplungsschaden),

  • Zusatzausrüstungen (Winterreifen, Autoradio usw),

  • Steuern, (Park-)Gebühren,Mauten, Autobahnvignette,

  • Versicherungen aller Art (einschließlich Vollkasko, Insassenunfall- und Rechtsschutzversicherung),

  • Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerklubs (zB ÖAMTC, ARBÖ),

  • Finanzierungskosten.

Beispiel 1

Ein An...

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