Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 3, März 2006, Seite 6

Ersatzbeleg für Patienten ohne E-Card

PV-Info Redaktion

Für Personen ohne E-Card, die ärztliche Hilfe beanspruchen möchten, stellt die Gebietskrankenkasse einen Ersatzbeleg aus. Aber auch andere Fälle sind denkbar, in denen ein Ersatzbeleg nötig ist.

Wann ist ein E-Card-Ersatzbeleg nötig?

Ein E-Card-Ersatzbeleg wird zB benötigt, wenn

  • der Versicherte seine E-Card verloren hat,

  • die E-Card beschädigt wurde,

  • der Versicherte keine E-Card erhalten hat 1) ,

  • der Versicherte eine Einrichtung in Anspruch nimmt, die noch nicht für das E-Card-System vorgesehen ist (zB eine Krankenhausambulanz).

1) Betroffen sind vor allem Saisonbedienstete im Gastgewerbe, die erstmalig in Österreich arbeiten und somit keine österreichische Sozialversicherungsnummer und keine E-Card besitzen.

Dieser Ersatzbeleg gilt beim Arztbesuch bzw bei der in Anspruch genommenen Einrichtung als Versicherungsnachweis .

Wer stellt den E-Card-Ersatzbeleg aus?

Für die Ausstellung der E-Card-Ersatzbelege ist ausschließlich die Gebietskrankenkasse zuständig, und zwar sowohl

  • für Erwerbstätige und deren Angehörige,

  • für Bezieher einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc), wie auch für

  • alle übrigen Anspruchsberechtigten (zB Pens...

Daten werden geladen...