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Ersatzbeleg für Patienten ohne E-Card
Für Personen ohne E-Card, die ärztliche Hilfe beanspruchen möchten, stellt die Gebietskrankenkasse einen Ersatzbeleg aus. Aber auch andere Fälle sind denkbar, in denen ein Ersatzbeleg nötig ist.
Wann ist ein E-Card-Ersatzbeleg nötig?
Ein E-Card-Ersatzbeleg wird zB benötigt, wenn
der Versicherte seine E-Card verloren hat,
die E-Card beschädigt wurde,
der Versicherte keine E-Card erhalten hat 1) ,
der Versicherte eine Einrichtung in Anspruch nimmt, die noch nicht für das E-Card-System vorgesehen ist (zB eine Krankenhausambulanz).
1) Betroffen sind vor allem Saisonbedienstete im Gastgewerbe, die erstmalig in Österreich arbeiten und somit keine österreichische Sozialversicherungsnummer und keine E-Card besitzen.
Dieser Ersatzbeleg gilt beim Arztbesuch bzw bei der in Anspruch genommenen Einrichtung als Versicherungsnachweis .
Wer stellt den E-Card-Ersatzbeleg aus?
Für die Ausstellung der E-Card-Ersatzbelege ist ausschließlich die Gebietskrankenkasse zuständig, und zwar sowohl
für Erwerbstätige und deren Angehörige,
für Bezieher einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc), wie auch für
alle übrigen Anspruchsberechtigten (zB Pens...