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Anspruch auf höhere Einstufung durch Betriebsübung
Wurden innerhalb von 9 Jahren sämtliche Arbeitnehmer eines Unternehmens, die die Facharbeiterprüfung erfolgreich absolvierten, vorbehaltlos vom angelernten Arbeiter zum Facharbeiter umgestuft, ist dadurch eine Betriebsübung entstanden, die einen Anspruch auf Umstufung im Fall der Absolvierung der Facharbeiterprüfung begründet. Von dieser Betriebsübung kann der Arbeitgeber für bestehende Dienstverhältnisse ohne Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer nicht abgehen.
Sachverhalt
Im Zeitraum 1988 bis 1996 unterzogen sich 18 Arbeiter eines Unternehmens der Fachprüfung, 8 davon allein im Jahr 1996, wobei alle vom Arbeitgeber nach Ablegung der Prüfung vorbehaltlos als Facharbeiter umgestuft wurden.
Als der Bedarf an Facharbeitern im Unternehmen zurückging, wollte der Arbeitgeber von dieser Praxis wieder abgehen.
Der im Unternehmen bestehende Arbeiterbetriebsrat klagte beim Arbeits- und Sozialgericht auf Feststellung, dass kraft Betriebsübung ein Anspruch für alle Arbeitnehmer bestehe, im Falle der Absolvierung der Facharbeiterprüfung auch tatsächlich zum Facharbeiter umgestuft zu werden.
Entscheidung
Eine vom Arbeitgeber durch regelmäßige, vorbehaltlose Gewä...