Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umwandlung - Nichtanwendbarkeit durch Liebhabereibetrieb
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Umwandlung - Nichtanwendbarkeit
durch Liebhabereibetrieb
| |
Der Fall
Mit Generalversammlungsbeschluss vom wurde die Firma P. E. GmbH durch Übertragung des Unternehmens auf die berufungswerbende OEG als Gesamtrechtsnachfolgerin nach den Vorschriften des UmwG mit Stichtag umgewandelt. Die P. E. GmbH erwirtschaftete seit ihrer Gründung im Jahr 1988 mit Ausnahme der Jahre 1990, 1991 und 1995 ausschließlich Verluste (insgesamt einen Totalverlust von ca. 500.000 ATS). Auch die OEG erzielte bis zur „Betriebsaufgabe“ im Jahr 2001 nur Verluste. Bezug nehmend auf die Steuererklärungen der OEG für das Jahr 2001 vertrat das Finanzamt die Rechtsansicht, dass keine gemeinschaftlichen Einkünfte erzielt wo...