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BFGjournal 8, August 2009, Seite 302

Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld bei aufschiebender Bedingung

Hedwig Bavenek-Weber

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Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld bei aufschiebender Bedingung

Der Fall

Mit Kaufvertrag wurde ein Grundstück von der Stadtgemeinde um einen Kaufpreis und Aufschließungskosten erworben sowie vereinbart, dass die Käuferin der Verkäuferin für den Fall, dass sie das Grundstück mit Haus innerhalb von zehn Jahren ab Benützungsbewilligung veräußert oder verschenkt, die Differenz zwischen dem derzeitigen Kaufpreis für das Grundstück und dem zum Abschluss des Kauf-/Schenkungsvertrags ortsüblichen Kaufpreis binnen eines Monats bar ausbezahlt. Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer für den Kaufvertrag vom Kaufpreis und den Aufschließungskosten vorläufig fest.

Nach zehn Jahren wurde mitgeteilt, dass die Berufungswerberin sich infolge Eintritts der Bedingung mit der Stadtgemeinde neu einigte und einen Differenzbetrag an die Stadtgemeinde zu leisten hat. Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer endgültig fest, indem es den Differenzbetrag in die Bemessungsgrundlage Kaufpreis und Aufschließungskosten einbezog. Der vorläufig festgesetzte Betrag wurde angerechnet. In der Berufung wendete die Berufungswerberin Verjährung ein.

Die Entscheidung

Ist die Wirksamkeit des ...

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