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BFGjournal 8, August 2009, Seite 293

Steuerliche Behandlung einer schweizerischen Pensionsabfindung

Renate Schohaj

Erhält eine Abgabepflichtige infolge ihres Wegzuges aus der Schweiz und der Begründung ihres Hauptwohnsitzes in Österreich von einer schweizerischen Pensionskasse eine „Freizügigkeitsleistung“, so steht das Besteuerungsrecht daran gemäß Art. 18 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Schweiz) ausschließlich Österreich zu.

Da gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 derartige Bezüge nur mit 25 % zu erfassen sind, soweit eine ausländische gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Pensionskassenbezügen nicht besteht, und eine gesetzliche Beitragspflicht zu Pensionskassen erst seit der Einführung des Drei-Säulen-Pensionsmodells in der Schweiz durch das mit dort in Kraft getretene Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge bestand, sind die vor dem auf freiwilliger Basis geleisteten Beträge gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 nur mit 25 % zu erfassen.


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Der Fall

Nach jahrelanger nichtselbständiger Tätigkeit in der Schweiz zog die Berufungswerberin im Streitjahr 2007 aus der Schweiz nach Österreich. Infolge ihres Wegzuges aus der Schweiz erhielt sie von der schweizerischen Pensionskas...

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