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Keine rückwirkende Befreiung nach dem NeuFöG? – Fall 1: Vorlage des Formulars NeuFö 1 bei Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer
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Keine rückwirkende Befreiung nach dem NeuFöG? – Fall 1: Vorlage des Formulars NeuFö 1 bei Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer | |
-G/07 |
Der Fall
Eine Gesellschaft wurde neu gegründet. Am nahm der Parteienvertreter die Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer vor. Am wurde der Antrag zur Eintragung ins Firmenbuch gestellt. Am erfolgte die Eintragung ins Firmenbuch. Mit wurde das Formular NeuFö 1 unterfertigt und am dem Finanzamt vorgelegt.
Den Antrag auf Erstattung der selbst berechneten Gesellschaftsteuer gemäß § 10a Abs. 7 KVG wies das Finanzamt ab, da das Formular NeuFö 1 spätestens zum Zeitpunkt der Eintragung ins Firmenbuch vorgelegt hätte werden müssen.
Die Entscheidung
§ 1 Abs. 1 Z 5 NeuFöG normiert eine Befreiung von der Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft. Nach der ständigen Rechtsprechung ist materielle Voraussetzung für die Befreiung die Vorlage des amtlichen Vordrucks, in dem die Neugründung erklärt wird. Diese Voraussetzung muss im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld gegeben sein. Da die Steuerschuld in diesem Fall mit der Eintragung ins Firmenbuch am entstand und das Fo...