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SWK 4-5, 5. Februar 2015, Seite 252

Die Berechnung der Einkommensteuer

Die Einkommensteuer beträgt jährlich:


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Einkommen
Grenzsteuersatz
bis 11.000 Euro
00,0000 %
ab 11.000 bis 25.000 Euro
36,5000 %
ab 25.000 bis 60.000 Euro
43,2143 %
ab 60.000 Euro
50,0000 %

Für Einkommensteile über 60.000 Euro beträgt der Steuersatz somit 50 %. Die Einkommensteuer ist bei einem Einkommen über 11.000 Euro nach folgender Formel zu berechnen:


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Einkommen
Einkommensteuer in Euro
über 11.000 Euro bis 25.000 Euro
(Einkommen – 11.00) × 5.110
14.0000
über 25.000 Euro bis 60.000 Euro
(Einkommen – 25.000) × 15.125 + 5.110
35.000
über 60.000 Euro
(Einkommen – 60.000) × 0,5 + 20.235

Von dem errechneten Betrag werden die Absetzbeträge abgezogen.

Auf die tarifmäßige Einkommensteuer werden die Einkommensteuervorauszahlungen, die anrechenbare Lohnsteuer laut Kennzahl 260 des Lohnzettels und die einbehaltene Kapitalertragsteuer angerechnet. Wenn der „halbe“ Steuersatz anzuwenden ist, wird zuerst der Durchschnittssteuersatz für das ganze steuerpflichtige Einkommen unter Berücksichtigung der Absetzbeträge, ausgenommen die Kinderabsetzbeträge nach § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG, berechnet. Die Hälfte dieses Durchschnittssteuersatzes wird auf die begünstigt besteuerten Einkünfte (§§ 37, 38 sowie 67 Abs 8 EStG) angewendet, das restliche Einkommen...

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