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SWK 4-5, 5. Februar 2015, Seite 255

Die Feststellungserklärung E 6 für 2014

1. Feststellungsverfahren

Die Steuererklärung bei einheitlicher Feststellung der Einkünfte von Personengesellschaften oder Personengemeinschaften hat elektronisch zu erfolgen. Dies gilt für betriebliche Einkünfte, also für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbetrieb, genauso wie für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Verteilung der Einkünfte richtet sich, wenn nicht, wie im Folgenden erläutert, abweichende Angaben gemacht werden, nach den im Steuerakt angemerkten Beteiligungsverhältnissen. Bevor daher eine Feststellungserklärung abgegeben wird, ist zu kontrollieren, ob sich die Beteiligungsverhältnisse geändert haben. Diesfalls sind die geänderten Beteiligungsverhältnisse dem Finanzamt mit Formular Verf 60 mitzuteilen. Ist die Gemeinschaft oder Gesellschaft erst 2014 gegründet worden, dann sind die einzelnen Mitgesellschafter oder Miteigentümer mit Namen und Anschrift, Finanzamt und Steuernummer und dem Prozentsatz der Beteiligung dem Feststellungsfinanzamt grundsätzlich elektronisch bzw mit Formular Verf 60 zu melden. Zur Feststellung siehe SWK 14/15/2007, T 85; SWK 17/18/2007, T 112; Hilber, SWK 19/2007, T 11. Zu den Feststellungserklä...

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