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Seite 1 der Beilage L 1k
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Angaben zu den Kindern
Im Formular L 1k müssen Familienname, Vorname und Sozialversicherungsnummer (samt Geburtsdatum) des Kindes angegeben werden. Für jedes Kind ist eine eigene Beilage L 1k auszufüllen. Begünstigungen stehen nur für Kinder zu, die sich im Inland, einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz aufhalten.
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Kinderfreibetrag
Für ein Kind, das sich ständig im Inland, in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz aufhält, steht ein Kinderfreibetrag zu. Der Kinderfreibetrag (220 Euro) kann von jener Person bzw deren (Ehe-)Partner beantragt werden, der/dem Familienbeihilfe für dieses Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht. Wird der Kinderfreibetrag von beiden Eltern geltend gemacht, beträgt er je Antragsteller 132 Euro. Auch ein nicht haushaltszugehöriger Elternteil, dem der Unterhaltsabsetzbetrag im Kalenderjahr für mehr als sechs Monate zusteht, kann den Kinderfreibetrag geltend machen. In diesem Fall steht der Kinderfreibetrag zu je 132 Euro nur diesem Elternteil und der Person zu, die für dieses Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr die Familienbeihilfe bezogen hat – und nicht auch deren (Ehe-)Partner.
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