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GesRZ 3, Juli 2018, Seite 133

Rundschreibenentwurf der FMA betreffend organisatorischen Anforderungen des WAG 2018 und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565

Die FMA hat am einen Konsultationsentwurf zum „Organisationsrundschreiben WAG 2018“ in Begutachtung geschickt (online abrufbar unter https://www.fma.gv.at/fma/fma-konsultationen). Das Organisationsrundschreiben der FMA wurde erstmals 2009 veröffentlicht, 2015 überarbeitet und nun mit den aktuellen Ergänzungen an die neue Rechtslage des WAG 2018 und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie, ABl L 87 vom , S 1, angepasst. Neben der notwendigen Anpassungen an die neuen unmittelbar anwendbaren EU-Rechtsakte ergänzt die FMA das Organisationsrundschreiben auch um Ausführungen zu ihrer bisherigen Aufsichtspraxis.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Georg Durstberger
Dr. Thomas Barth ist juristischer Mitarbeiter der ÜbK. Dr. Georg Durstberger ist Universitätsassistent am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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