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GesRZ 3, Juli 2018, Seite 134

Juristische Methodenlehre

Martin Oppitz

Von Prof. Dr. Thomas M. J. MÖLLERS, XLII und 533 Seiten, Preis 49 € [D] bzw 50,40 € [A], Verlag C.H. Beck, München 2017.

Seit dem Erscheinen von Franz Bydlinskis Grundlagenwerk „Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff“ (1982) sind 35 Jahre vergangen; die Auseinandersetzung mit rechtstheoretischen und methodologischen Fragen hat freilich nichts an Aktualität eingebüßt. Jüngst sind zum erstgenannten Themenkreis wieder zwei deutschsprachige Monografien erschienen (Potacs, Rechtstheorie [2015]; Somek, Rechtstheorie zur Einführung [2017]).

Thomas M. J. Möllers, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Europarecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Augsburg, hat im Sommer 2017 eine groß angelegte „Juristische Methodenlehre“ vorgelegt. Möllers legt seine Untersuchung methodologisch-rechtsdogmatisch an und stellt den Zweck in den Vordergrund, „Rechtsprobleme rational überzeugend zu begründen“ (§ 1 Rz 1). Der Rechtstheorie billigt er immerhin zu, das Recht zu „beobachten und theoretisch [zu] reflektieren, ohne, wie die Rechtsdogmatik, den Rechtsstoff zu sichten, zu bearbeiten und zu ordnen“ (§ 14 Rz 76), während F. Bydlinski – weniger ...

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