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GesRZ 3, Juli 2018, Seite 132

Update: Änderung des BWG und des InvFG 2011

Wie in der letzten Ausgabe berichtet, langte am eine Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Investmentfondgesetz 2011 geändert werden, im Nationalrat ein (RV 106 BlgNR 26. GP). Mit diesem Bundesgesetz sollen zwei von der ESMA und der EBA veröffentlichte Leitlinien umgesetzt werden. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, dem künftig eine Mindestanzahl an unabhängigen Mitgliedern anzugehören hat, sowie Anforderungen für Compliance-Prozesse und Inhaber von Schlüsselfunktionen (vgl Th. Barth/Durstberger, GesRZ 2018, 67 f).

Der Gesetzesvorschlag wurde am vom Nationalrat beschlossen und am vom Bundesrat angenommen. Die Kundmachung ist in BGBl I 2018/36 erfolgt.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Georg Durstberger
Dr. Thomas Barth ist juristischer Mitarbeiter der ÜbK. Dr. Georg Durstberger ist Universitätsassistent am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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