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OG: Bestellung eines zusätzlichen Liquidators
Liegt bei einem Gesellschafter einer OG eine Interessenkollision vor und kann die Gesellschaft ohne diesen Gesellschafter nicht vertreten werden, kann Abhilfe grundsätzlich nur durch eine Kuratorbestellung geschaffen werden. Im Stadium der Liquidation können die Beteiligten aber auch gem §§ 146 und 147 UGB Abhilfe schaffen.
(LGZ Wien 42 R 168/17t; BG Innere Stadt Wien 86 Nc 2/17g)
Die Parteien sind die Gesellschafter einer Rechtsanwälte-OG, die sich nach Kündigung durch den Antragsteller seit im Stadium der Liquidation befindet. Liquidatoren sind die Parteien.
Seit ist beim HG Wien ein Prozess anhängig, in dem die (nicht vom Antragsgegner vertretenen) Kläger begehren, a) die beklagte Rechtsanwälte-OG in Liquidation zur Unterlassung der Verwendung näher bezeichneter Informationen durch den Antragsteller zu verpflichten, b) die Haftung der Beklagten für alle Schäden aus der Verletzung dieser Verpflichtung festzustellen und c) die Beklagte zur Zahlung von 8.400 € für bereits entstandene Schäden zu verurteilen.
Mit rechtskräftigem Beschluss des HG Wien vom wurde auf Antrag des Antragstellers für die Rechtsanwälte-OG in Liquidat...