zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 3, Juli 2018, Seite 132

Jahressteuergesetz 2018: Klarstellungen zur Mitarbeiterbeteiligungsstiftung

Der Ministerialentwurf zum Jahressteuergesetz 2018 (36/ME 26. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00036/index.shtml) enthält auch Klarstellungen zu einem Thema, das in den vergangenen Monaten öfter in den Mittelpunkt gerückt ist: die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung. Mit der steuer- und sozialversicherungsfreien Gewähr von Aktien (bis zu einem jährlichen Betrag von 4.500 € pro Dienstverhältnis) an die Belegschaft verfolgte der Gesetzgeber mit dem Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017, BGBl I 2017/105, das Ziel, die Belegschaft zu einem starken Kernaktionariat zu machen, um Arbeitsplätze und Standort zu sichern und sog feindliche Übernahmen zu vermeiden. Seit seinem Inkrafttreten ist es zu Auslegungs- und Zweifelsfragen gekommen, die durch die nunmehrigen Anpassungen beseitigt werden sollen. So wird klargestellt, dass die steuerfreie Abgabe der Aktien nur für aktive Dienstverhältnisse gilt. Hingegen ist es sehr wohl möglich, dass die treuhändige Verwahrung und Verwaltung der Aktien auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses von der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung übernommen werden.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Georg Durstberger
Dr. Thomas Barth
Daten werden geladen...