TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

11. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4138-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 234 Neutrale Monate

Martin Sonntag

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Katalog der neutralen Zeiten (Abs 1)
2
A.
Zeit zw Versicherungsfall/Antrag und Stichtag (Z 1)
3- 5
B.
Leistungsbezug (Z 2)
1.
Alter/geminderte Arbeitsfähigkeit (lit a)
6- 9
2.
Unfallversicherung (lit b)
C.
Zeit zw Erfüllung Voraussetzungen für AP und Antrag (Z 3)
D.
Kranken-/Wochen-/Rehabilitationsgeldbezug (Z 5)
E.
Arbeitslosigkeit (Z 6)
1.
Arbeitslosengeldbezug (lit a)
2.
Arbeitslosenmeldung (lit b)

I. Allgemeines

1

Bei den neutralen Zeiten handelt es sich nicht um VZ. Vielmehr hat der Gesetzgeber Zeiten als neutrale Zeiten anerkannt, wenn dafür berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen, die nicht so gravierend erscheinen, dass eine Zuordnung zu den EZ erforderlich wäre. Es handelt sich um Zeiten, während derer der Versicherte gegen seinen Willen oder ohne eigenes Verschulden aus in seiner Person gelegenen Gründen gehindert war, der Versicherung anzugehören, die zugunsten des Versicherten als nicht schädliche (= neutrale) Zeiten anerkannt werden. Als neutral erklärte Zeiten verlängern gem § 236 Abs 3 den Rahmenzeitraum, innerhalb dessen die Wartezeit (§§ 235 f) erfüllt sein muss (10 ObS 113/04x, 10 ObS 35/98i). Abs 3 regelt di...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.