ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
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§ 231 Versicherungsmonate, Begriff
Übersicht der Kommentierung
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I. | Übersicht über die § 231-233 | ||
II. | Versicherungsmonate - Voraussetzungen | ||
A. | Mindestzeitraum (Z 1 lit a) | ||
B. | Resttagemonate (Z 1 lit b 1. Teil) | ||
C. | Zeitliche Deckung innerhalb eines Monats (Z 1 lit b 2. Teil) | ||
D. | Ersatzzeiten - Bildungseinrichtungen (Z 2) | ||
E. | Kindererziehungszeiten (Z 3 und 4) |
I. Übersicht über die § 231-233
1
§ 231 behandelt die zeitliche Deckung verschiedener VZ innerhalt eines Monats und die Resttagemonate. § 232 regelt die Vorgangsweise beim Vorliegen verschiedener VZ innerhalb eines Monats und die Zuordnung zu den einzelnen PV-Zweigen. § 233 trifft Regelungen über die Berücksichtigung von VM bei zeitlicher Deckung ganzer Monate.
II. Versicherungsmonate - Voraussetzungen
A. Mindestzeitraum (Z 1 lit a)
2
Dieser beträgt 15 Tage. Werden diese nicht erreicht, ist die Regelung über die Resttagemonate der lit b heranzuziehen.
B. Resttagemonate (Z 1 lit b 1. Teil)
3
Beispiele:
Pflichtversicherung hat von bis bestanden: der Monat Jänner ist ein Monat der Pflichtversicherung, obwohl nur 4 Tage erworben wurden und innerhalb des Jahres 1995 kein VM vorliegt, der eine Zuzählung der 4 Resttage erlauben würde.
Pflichtversicherung hat von