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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

11. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4138-6

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 133 Umfang der Krankenbehandlung

Walter Schober

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Umfang der Leistungspflicht (Abs 2)
3
A.
Kriterien
4
1.
Ausreichend
5
2.
Zweckmäßig
6
3.
Maß des Notwendigen
7, 8
B.
Bewertungsakt
9
III.
Ärztliche Hilfe
IV.
Heilmittel und Heilbehelfe
11, 12
V.
Außenseitermethode
A.
Allgemeines
13- 16
B.
Höhe der Kostentragung
17- 19
VI.
Judikatur
VII.
Kosmetische Behandlung (Abs 3)
31, 32
VIII.
Lifestyle-Medizin
IX.
Prüfungsschema zur Leistungspflicht des SVT
A.
Allgemeine Fragestellungen
B.
Konkrete Fragestellungen
C.
Wertungsakt

I. Allgemeines

1

Die Krankenbehandlung umfasst nach Abs 1 die ärztliche Hilfe (§ 135), Heilmittel (§ 136) und Heilbehelfe (§ 137). Nach dem Gesetz hat der Versicherte gegenüber dem KVT Anspruch auf die notwendige Krankenbehandlung; eine vorherige chefärztliche oder kontrollärztliche Bewilligung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Mit diesem gesetzlichen Anspruch des Versicherten auf Gewährung der notwendigen ärztlichen Behandlung gegen Vorlage eines Krankenscheines (nunmehr: e-card; vgl § 31a ff, § 135 Abs 3, § 135 Rz 10) sind vertragliche Regelungen unvereinbar, die die Gewährung der erforderlichen Krankenbehandlung - bei sonstigem Verlust des Kostenersatzanspruches des die...

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