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ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

14. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-7073-4668-8

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 133 Umfang der Krankenbehandlung

Walter Schober

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Umfang der Leistungspflicht (Abs 2)
3
A.
Kriterien
4
1.
Ausreichend
5
2.
Zweckmäßig
6
3.
Maß des Notwendigen
7, 8
B.
Bewertungsakt
9
III.
Ärztliche Hilfe
IV.
Heilmittel und Heilbehelfe
11, 12
V.
Außenseitermethode
A.
Allgemeines
13– 16
B.
Höhe der Kostentragung
17– 19
VI.
Judikatur
20– 30b
VII.
Kosmetische Behandlung (Abs 3)
31, 32
VIII.
Lifestyle-Medizin
IX.
Prüfungsschema zur Leistungspflicht des SVT
A.
Allgemeine Fragestellungen
B.
Konkrete Fragestellungen
C.
Wertungsakt

I. Allgemeines

1

Die Krankenbehandlung umfasst nach Abs 1 die ärztliche Hilfe (§ 135), Heilmittel (§ 136) und Heilbehelfe (§ 137). Nach dem Gesetz hat der Versicherte gegenüber dem KVT Anspruch auf die notwendige Krankenbehandlung; eine vorherige chefärztliche oder kontrollärztliche Bewilligung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Mit diesem gesetzlichen Anspruch des Versicherten auf Gewährung der notwendigen ärztlichen Behandlung gegen Vorlage eines Krankenscheines (nunmehr: e-card; vgl § 31a ff, § 135 Abs 3, § 135 Rz 10) sind vertragliche Regelungen unvereinbar, die die Gewährung der erforderlichen Krankenbehandlung – bei sonstigem Verlust des Kostenersatzanspruches des die...

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