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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

11. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4138-6

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 341 Gesamtverträge

Markus Kletter

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Der Gesamtvertrag (GV) als Normenvertrag und sein Überprüfungsmaßstab
1- 7a
II.
Die Parteien des GV und die Voraussetzungen seines Abschlusses
8- 16
III.
Die Struktur des GV und seine Auslegung; der Mustergesamtvertrag (MGV)
17- 20
IV.
Der GV und der Leistungsanspruch des Versicherten
V.
Der Einzelvertrag (EV)
22- 26
VI.
Das Verhältnis von Gesamtvertrag und Einzelvertrag
27- 36
VII.
Einzelvertrag ohne Gesamtvertrag?
37- 42
VIII.
Das Verhältnis von Verordnungen der SV zu GV und EV
43- 51

I. Der Gesamtvertrag (GV) als Normenvertrag und sein Überprüfungsmaßstab

1

Der GV beruht nicht auf Vertragsautonomie der vertragschließenden Parteien, sondern auf ges Ermächtigung; er kann daher nur Angelegenheiten regeln, die das G bestimmt und ist inhaltlich an Determinanten durch G und V gebunden (VfSlg 19.858). Nach hM und Rsp ist der GV ein privatrechtlicher (Normen-)Vertrag (§ 338 besagt dies) und keine V (folglich besteht keine Anfechtungsmöglichkeit vor dem VfGH: VfSlg 14.740). GV sind samt ihren Zusatzvereinbarungen als Rechtsquellen sui generis anzusehen, deren Zustandekommen zwar nach privatrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen ist, die ihrem Inhalt nach jedoch G im materiel...

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