Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 2, Februar 2020, Seite 74

Beitragsrechtliche Änderungen ab 1. 1. 2020

Folgende beitragsrechtliche Änderungen traten mit in Kraft:

  • Der IESG-Beitrag sank von 0,35 % auf 0,2 %.

  • Der Nachtschwerarbeits-Beitrag wurde von 3,4 % auf 3,8 % angehoben.

  • Der vom Versicherten zu tragende GSVG-Krankenversicherungsbeitrag sank von 7,65 % auf 6,80 %.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
Daten werden geladen...