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ASoK 2, Februar 2020, Seite 74

Einbeziehung von betretenen ausländischen Arbeitnehmern ohne A1-Bescheinigung in die inländische Pflichtversicherung

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Es kommt vor, dass ausländische Dienstnehmer, die bei einer Betretung keine A1-Bescheinigung vorweisen können, ohne genaue Untersuchung der Beschäftigungsumstände in die ASVG-Pflichtversicherung einbezogen werden. Im konkreten Fall wurde ein polnischer LKW-Fahrer, der für einen Einzelunternehmer einen Transportauftrag abwickelte, betreten und eine Verwaltungsstrafe für die unterlassene Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse verhängt. Diese Vorschreibung wurde vom LVwG NiederösS. 75terreich mit der lapidaren Begründung bestätigt, dass der Unternehmer Inhaber einer in Österreich und einer in Polen ansässigen Einzelfirma und der konkrete Transportauftrag als österreichischer und nicht als polnischer Unternehmer erteilt worden sei.

Der VwGH hat diese Entscheidung des LVwG Niederösterreich (wenig überraschend) aufgehoben, weil

  • als Dienstgeber nur eine Rechtspersönlichkeit als Träger von Rechten und Pflichten, somit im konkreten Fall nur der Einzelkaufmann selbst, nicht aber die Firma des Einzelkaufmanns in Betracht kommt und

  • das LVwG Niederösterreich, auch bzw gerade weil für den Zeitpunkt der Betretung keine A1-Bescheinigung vorlag (eine solche über die Anwendbarke...

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