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ASoK 2, Februar 2020, Seite 77

ÖBB-Catering: Entsende-Richtlinie mangels ausreichender Verbindung zum Aufnahmestaat nicht anwendbar

, Dobersberger.

Auch in dem durch die Medien gegangenen Fall der Abwicklung des ÖBB-Caterings durch ausländische Arbeitskräfte hat der EuGH eine unzulässige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch die österreichischen Behörden erkannt.

Im konkreten Fall wurden gegen den Geschäftsführer einer ungarischen Gesellschaft, die im Rahmen eines Subauftrags eigene und an sie überlassene ungarische Arbeitnehmer zur Abwicklung des Bordservice in Zügen der ÖBB entsandt hatte, Verwaltungsstrafen wegen Nichteinhaltung der im AVRAG alte Fassung (nunmehr LSD-BG) verankerten formellen Verpflichtungen (ZKO-Meldung, Bereithaltung der A1-Bescheinigung und von Lohnunterlagen) verhängt. Der Geschäftsführer focht diese Strafen an und brachte schließlich gegen das abschlägige Erkenntnis des Verwaltungsgerichts eine Revision beim VwGH ein. Der VwGH hatte Zweifel an der Europarechtskonformität der Vorgangsweise der österreichischen Behörden und stellte ein Vorabentscheidungsansuchen an den EuGH.

Der EuGH hat nun entschieden, dass der konkrete Fall nicht von der Entsende-Richtlinie (Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Entsendung von Arbeitn...

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