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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 148

Übersicht der Kommentierung


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I.
Prüfungsauftrag
18
II.
Wiederholungsprüfung (§ 148 Abs 2)
913
III.
Begleitende Kntrolle (§ 148 Abs 3a)
13a13d
IV.
Ankündigungspflicht (§ 148 Abs 5)
1417

I. Prüfungsauftrag

1

Der Prüfungsauftrag ist eine verfahrensleitende Verfügung iSd § 94 (zB Iro, BAO, 126; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 148 Anm 2; Tanzer/Unger, BAO 2020/2021, 151; Brennsteiner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3, § 148 Rz 3). Er ist gem § 299 Abs 1 aufhebbar (zB Stieger in Koller/Schuh/Woischitzschläger, Betriebsprüfung I, C 3, § 148 [Prüfungsauftrag], Abschn 3.2.; ).

Aus der im § 148 Abs 1 vorgesehenen Pflicht zur Vorweisung des Auftrages ergibt sich, dass er stets schriftlich zu erlassen ist (Stoll, BAO, 1647; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 148 Anm 2; Tanzer in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 148, 436).

Der Prüfungsauftrag ist somit ein Bescheid (zB ) und hat neben den sich aus § 93 Abs 2 und 3 sowie § 96 ergebenden Inhaltserfordernissen weiters die im § 148 Abs 2 geforderten zu enthalten. Er hat daher den Gegenstand der vorzunehmenden Prüfung sowie die prüfungsgegenständlichen Abgabenarten und Zeiträume zu bezeichnen. Gegebenenfalls sin...

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