BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 61 Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe
Literatur: Vock, Die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe aufgrund des Überschreitens des Schwellenwertes, AVR 2020, 15; Achatz/Kirchmayr, Aus 40 wird 3, aus 9 wird 1! taxlex 2020, 329; Macho/Macho, Das Finanzamt für Großbetriebe, taxlex 2020, 335; Schwaiger/Kerstinger, Verständigungsverfahren – Auswirkungen des Finanzorganisationsreformgesetzes auf die Praxis, taxlex 2020, 340; Karahodzic, Die Organisationreform der Finanzverwaltung, in Baumgartner (Hrsg) Jahrbuch Öffentliches Recht 2020, 191 (194–199); Vock, Die neuen Zuständigkeiten für die Lohnsteuer, AVR 2021, 8; Macho/Schwaiger, Die Modernisierung der Finanzverwaltung und deren Auswirkungen auf Verrechnungspreisthemen, TPI 2021, 12.
Verordnung: Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Datenübermittlung zur Durchführung der Zuständigkeitsbestimmungen der Bundesabgabenordnung (Datenübermittlungsverordnung-Zuständigkeit – DVZ), BGBl II 2020/433.
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AB 692 BlgNR 26. GP, 12, umschreibt den Inhalt des § 61 Abs 1 Z 1 wie folgt: Die aufgrund des Überschreitens der Umsatzerlösschwelle in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes für Großbetriebe fallenden Abgabe...