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Die Modernisierung der Finanzverwaltung und deren Auswirkungen auf Verrechnungspreisthemen
Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Neugestaltung der Behördenstruktur im Finanzressort durch das FORG brachte auch im Bereich der Verrechnungspreise Änderungen. An die Stelle der bisherigen 40 Finanzämter traten ab dem zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit – das „Finanzamt Österreich“ (FAÖ) und das „Finanzamt für Großbetriebe“ (FAG). Kernkompetenz des FAG bleibt die Außenprüfung mit den 40 österreichweit tätigen Prüfteams, die von zwei Fachbereichen unterstützt werden: dem prüfbegleitenden Fachbereich und dem Fachbereich Innendienst und Verständigungsverfahren. Der frühere bundesweite Fachbereich Verrechnungspreise wurde als Teil des Fachbereichs II in das FAG integriert. In diesem Beitrag werden die Aufgaben und die Zuständigkeiten für den Bereich der Verrechnungspreise dargestellt.
1. Überblick
Das Gesetzespaket des BMF zur Modernisierung der Finanzverwaltung wurde im Juli 2019 als Initiativantrag unter dem Titel „Finanz-Organisationsreformgesetz“ (FORG) im Plenum des Nationalrats eingebracht. „Ibiza“ brachte die erste Verschiebung des geplanten Inkrafttretens von ursprünglich um ein halbes Jahr; COVID-19 führte schlussendlich zum tatsächlichen Starttermin in die neue Finanzverwaltung. Mit dem FO...