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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 59 Beschwerdeverfahren

1

§ 59 BAO entspricht inhaltlich dem bisherigen § 4 AVOG 2010 (AB 692 BlgNR 26. GP, 11).

2

Der Übergang der Zuständigkeit kann insbesondere gem § 57 (Delegierungsbescheid) oder gem § 58 erfolgen.

3

§ 59 betrifft etwa die Zuständigkeit zur Erlassung von Beschwerdevorentscheidungen und zur Erlassung von Aufhebungsbescheiden gem § 300 Abs 1 (Brennsteiner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3, § 58 Rz 4); weiters die Parteistellung der Abgabenbehörde nach § 265 Abs 5 BAO („Amtspartei“).

4

§ 59 gilt auch dann,

  • wenn das Rechtsmittel nach § 249 bei der neu zuständigen Abgabenbehörde eingebracht wurde,

  • wenn durch Gesetz die Zuständigkeit übertragen wurde (vgl § 323 Abs 3, 5, 15 und 17), außer wenn Abweichendes geregelt ist.

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