BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 3 Aufgaben
1
Mit Auftrag iSd § 3 PLABG ist offenbar ein Prüfungsauftrag (§ 148 BAO) gemeint.
2
Rechtsgrundlagen für allgemeine Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen sind insbesondere die § 143 bis 146 BAO.
3
Auch wenn der Prüfdienst (ab ) die Bezeichnung „für Lohnabgaben…“ erhalten hat, ist er nach wie vor für die Prüfung „lohnabhängiger Abgaben“ zuständig. Diese unterschiedliche Terminologie begründen die Gesetzesmaterialien nicht.
Übrigens wurde der Gesetzestitel durch BGBl I 2020/54 nicht an die in dessen § 1 verwendete Terminologie angepasst. Auch in § 4 PLABG erfolgte keine terminologische Anpassung.