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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 82 Inkrafttreten

1

§ 82 dient der Umsetzung von Art 23 Unterabs 2 erster Satz der Richtlinie (AB 644 BlgNR 26. GP, 33). Dieser Satz lautet:

Sie findet auf alle Beschwerden Anwendung, die ab dem zu Streitfragen im Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen eingereicht werden, die in einem Steuerjahr, das am oder nach dem beginnt, erwirtschaftet werden.

2

Nach Art 23 letzter Satz der Richtlinien können die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten vereinbaren, die Richtlinie auf Beschwerden anzuwenden, die vor diesem Datum oder in Bezug auf frühere Steuerjahre eingereicht werden.

Diese Option auf Erweiterung des zeitlichen Anwendungsbereiches wurde in Österreich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht umgesetzt, weil sie dem Art 18 B-VG nicht genügte (Turcan in Kubik/Schmidjell-Dommes/Staringer, EU-BStbG, 24).

3

Die Umsetzung der Richtlinie hätte gem Art 22 der Richtlinie spätestens bis zum erfolgen müssen. Sie erfolgte erst mit dem am veröffentlichten EU-FinAnpG 2019, BGBl I 2019/62.

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