BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 11 Besondere Fälle der Zustellung
Übersicht der Kommentierung
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I. | Zustellung im Ausland (§ 11 Abs 1 ZustG) | |
II. | Zustellungen bei völkerrechtlichen Immunitäten (§ 11 Abs 2 ZustG) | |
III. | Zustellungen an entsendete Personen (§ 11 Abs 3 ZustG) |
I. Zustellung im Ausland (§ 11 Abs 1 ZustG)
1
Zustellungen im Ausland bilden als Hoheitsakte einen Eingriff in die Hoheitsrechte des ausländischen Staates (zB ErlRV 162 BlgNR 15. GP, 10; Stoll, BAO, 1075; Schaumburg/Schaumburg in Klein/Stihl/Wassermeyer [Hrsg], Flick-FS, Köln 1997, 994; Vogel in Vogel/Lehner, DBA4, Einl Tz 16; Bumberger/Schmid, ZustG, § 11 K6; ; , JBl 2004, 258; offenbar aM Loukota, SWI 1996, 251).
Ob und wann Zustellungen im Ausland völkerrechtlich gestattet sind, ist strittig (vgl zB Schlosser in Ballon/Hagen [Hrsg], Matscher-FS, Wien 1993, 387 ff; Seer in Tipke/Kruse, AO, § 123 Tz 2).
Nach Ansicht des VwGH (zB , 90/18/0091, ZfVB 1992/4/1679; , 91/17/0175; glA Schaumburg/Schaumburg in Flick-FS, 997) ist es zulässig, im Ausland lebende Zeugen schriftlich um Stellungnahme zu ersuchen, wenn damit keinerlei Sanktionsdrohungen verbunden sind (diesfalls liege kein Eingriff in Hoheitsakte des betreffenden ausländischen Staates vor).
Internati...