BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 303
Monographie: Wiedermann, Wiederaufnahme und Betriebsprüfung, Wien 1998.
Sonstige Literatur: Roessler, Lücken der Rechtsstaatlichkeit in den Verfahrensgesetzen der Gerichtshöfe öffentlichen Rechtes – aktuelle Fragen aus der Bundesabgabenordnung (BAO), WT 1962, H 3, 1 (2); Weiler, Wie verhalten wir uns bei einer Betriebsprüfung? SWK 1962, A Va 14 und 53 ff; Stoll, Der Einführungserlaß zur neuen Bundesabgabenordnung, ÖStZ 1962, 25 (44 ff); oV, Abänderung von Steuerbescheiden nach der Bundesabgabenordnung, WT 1962, H 4, 5; Stoll, Die neue Bundesabgabenordnung (VI), Ind 1962, H 14, 15; oV, Auslegungskunststücke? SWK 1962, A V 15; Melichar, Finanzverfahren und Rechtsstaat, Graz 1962, 22 ff; Zahn, Zur Wiederaufnahme des Verfahrens nach Betriebsprüfungen, ÖStZ 1962, 120; Sobitschka-Wiesenhag, Durch die Wiederaufnahme des Verfahrens wird die Rechtskraft des bisherigen Bescheides zur Gänze aufgehoben, wenn die Betriebsprüfung in einem Punkte Tatsachen oder Beweise (§ 303 Abs 4 BAO) feststellt, die im bisherigen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, ÖStZ 1962, 137; Stoll, Die Wirkung der Wiederaufnahme des Verfahrens, ÖStZ 1962, 178; Benesch, Nochmals: Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach der BAO, ÖStZ 1962, 253; oV, Wiederaufnahme des Verfahrens bei Änderung der Rec...