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ASoK 3, März 2017, Seite 108

Neues zum Arbeitnehmerschutz

Änderungen bei der Arbeitsinspektion – Arbeitszeit – Heimarbeit – Schutz vor elektromagnetischen Feldern

Andrea Lechner-Thomann

Der vorliegende Beitrag behandelt die Novellierung des ArbIG in Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/67/EU sowie den Zuständigkeitsübergang der Heimarbeitsentgeltkontrolle, des Weiteren eine Novelle zum AZG, mit der eine Ausnahme von der Ruhepause für Tourneebusse festgelegt wurde, sowie die Umstrukturierung der Aufsichtsbezirke der Arbeitsinspektion.

1. Deregulierung im Arbeitnehmerschutz

Im Rahmen des neuen Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung 2017/2018 ist eines der Ziele die Deregulierung von Arbeitnehmerschutzvorschriften. Die Arbeitnehmerschutzvorschriften sollen auf ihre Aktualität geprüft werden, um überholte Bestimmungen aus dem Gesetzesbestand zu entfernen. Verzichtbare Regulierungen sollen entfallen, um die Rechtsumsetzung für die Unternehmen zu erleichtern und die Tätigkeit der Arbeitsinspektorate zu modernisieren. Konkret sollen beispielsweise die Meldepflichten nach dem AZG und dem ARG reduziert werden und für Beinahe-Unfälle entfallen. Die Genehmigungsverfahren durch die Arbeitsinspektion im AZG und ARG sollen reduziert werden. Die Begehungsintervalle für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 10 Arbeitnehmer...

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