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ASoK 3, März 2017, Seite 112

I. Anpassung der Abfertigung neu an das Kinderbetreuungsgeld neu

Erwin Rath

Ein im Sozialausschuss des Nationalrats am einstimmig angenommener Initiativantrag sieht eine Änderung des BMSVG und des LAG vor (IA 2003/A 25. GP). Anlass dafür sind die Einführung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos mit im KBGG und die Abschaffung der bisherigen Pauschalvarianten (Bezug von Kinderbetreuungsgeld in bestimmter Höhe je nach gewählter Pauschalvariante). Für Geburten nach dem kann Kinderbetreuungsgeld in flexibler Höhe bezogen werden, abhängig von der Bezugsdauer. Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos waren die bisherigen Bezugnahmen auf das in bestimmter Höhe bezogene Kinderbetreuungsgeld als Bemessungsgrundlage für die Abfertigungsbeiträge in § 7 BMSVG obsolet und werden durch statische Verweisungen auf den bislang geltenden Gesetzestext des KBGG in der Fassung vor BGBl I 2016/53 (im Folgenden: KBGG alte Fassung) ersetzt.

Konkret sieht der vorgeschlagenen § 7 Abs 1 BMSVG vor, dass ein Arbeitnehmer für die Dauer des jeweiligen Präsenz- oder Ausbildungsdienstes auch weiterhin Anspruch auf eine Beitragsleistung durch den Arbeitgeber in Höhe von 1,53 % der fiktiven Bemessungsgrundlage in Höhe des Kinderbetreuungsgeldes gemäß § 3 Abs 1 KBGG alte Fassung haben soll.

Nach dem vorgeschlagenen § 7 Abs 6 BMSVG soll der Arbeitnehmer wi...

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