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ASoK 3, März 2017, Seite 85

VfGH: Pensionsteilung in Bauern-Sozialversicherung ist zulässig

In der Sozialversicherung der Bauern kann es in bestimmten Konstellationen zu einer Teilung des Pensionsanspruchs zwischen den Eheleuten kommen, wenn beide einen landwirtschaftlichen Betrieb für zumindest 10 Jahre gemeinsam geführt haben. Die Regelung stammt zwar noch aus einer seit mehr als 15 Jahren vergangenen Zeit, zu der die mittätigen Bäuerinnen noch keine Pensionsversicherung hatten. Dennoch hat der VfGH diese Bestimmung als nicht verfassungswidrig qualifiziert. Der VfGH war auf Antrag des OGH tätig geworden. Dieser hatte Bedenken angemeldet, dass die Pensionsteilung aufgrund der geänderten Situation der Bäuerinnen nunmehr dem Gleichheitssatz und dem Recht auf die Unversehrtheit des Eigentums widerspreche. Die Verfassungsrichter teilten die Bedenken nach einer öffentlichen Verhandlung nicht und begründeten ihre Ansicht mit der Funktion einer „Überbrückungshilfe“. Diese komme überdies nur dann und so lange zur Anwendung, als ein Partner nach der Aufgabe des Betriebs schon eine Pension in Anspruch nehmen könne, der andere Partner – in der Regel die Ehegattin – aber noch nicht. Diese Überbrückungshilfe könne daher auch als zusätzliche Abgeltung einer langjährigen Mitarbeit im g...

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