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ASoK 9, September 2012, Seite 347

Überschreitung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld aufgrund freiwillig gewährter Fahrtkostenzuschüsse

Entscheidungsanmerkung zu 10 ObS 8/12t

Karin Blasl

In der oben angeführten Entscheidung beschäftigte sich der OGH mit der KBGG-Härtefälle-Verordnung aufgrund einer geringfügigen Überschreitung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld durch Auszahlung von Fahrtkostenzuschüsse und Reiskosten neben dem vereinbarten Verdienst.

1. Vorbemerkungen

Die im vorliegenden Fall anzuwendende KBGG-Härtefälle-Verordnung ist bereits mit Ablauf des außer Kraft getreten. Allerdings ist die Verordnung weiterhin auf Anspruchsüberprüfungen der Kalenderjahre 2002 bis 2007 anzuwenden.

Da gem. § 31 Abs. 7 KBGG die Ausstellung von Bescheiden über Rückforderungen von Leistungen nur binnen sieben Jahren, gerechnet ab Ablauf des Kalenderjahres, in welchem diese Leistungen zu Unrecht bezogen wurden, zulässig ist, ist die KBGG-Härtefälle-Verordnung mittlerweile nur mehr für Anspruchsüberprüfungen der Kalenderjahre 2005 bis 2007 relevant.

2. Sachverhalt

Die Klägerin bezog für den Zeitraum vom 1. 1. bis zum Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von 2.629,93 Euro.

Neben der Kinderbetreuung ging die Klägerin im oben genannten Zeitraum einer unselbständigen Beschäftigung nach. Die Kinderbetreuungsgeldbezieherin erkundigte sich vor Aufnahme dieser Tätigkeit bei der beklagten Oberösterreichischen G...

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