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ASoK 9, September 2012, Seite 353

Wochengeldauszahlung am Jahresanfang – steuerlicher Zufluss

RV/2079-W/09.

Abweichend vom allgemein im Steuerrecht für außerbetriebliche Einkünfte maßgeblichen Zuflussprinzip gelten regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, dem sie wirtschaftlich zugehören, zugeflossen sind, als in diesem Kalenderjahr bezogen (§ 19 Abs. 1 Satz 2 EStG). Außerdem gelten Bezüge, die für das Vorjahr nach dem 15. 1. bis zum 15. 2. ausgezahlt werden, als im Vorjahr zugeflossen (§ 19 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Der UFS hat sich in der angeführten Entscheidung des Senates vor dem Hintergrund divergierender Aussagen in Rechtsprechung und Literatur ausführlich mit diesen beiden Regelungen im Hinblick auf die Auszahlung des Wochengeldes auseinandergesetzt. Demnach stellt das Wochengeld eine regelmäßig wiederkehrende Einnahme dar, sodass einerseits die Regelung über Auszahlung kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, für das das Wochengeld gewährt wird, anwendbar ist. Als „kurze Zeit“ gelten demnach 15 Tage. Darüber hinaus ist aber auch die zweitgenannte Regelung anwendbar. Im Ergebnis muss daher das vom 1. 1. bis 15. 2. für einen jahresübergreifenden Zeitraum ausgezahlte Wochengel...

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