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ASoK 9, September 2012, Seite 327

Die Auflösungsabgabe – eine Nachfolgeregelung?

Zur Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik

Stefan Schuster

Mit dem 2. Stabilitätsgesetz 2012 wurde unter anderem eine Maßnahme eingeführt, die zur Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik beitragen soll. Mit der sog. Auflösungsabgabe soll eine neue Finanzierungsquelle bereitstehen. Es erscheint wie die Renaissance einer alten Bekannten – ein Aufguss oder doch etwas Neues?

1. Die Neuregelung im Detail

Das 2. Stabilitätsgesetz 2012 sieht eine Neuerung im AMPFG vor. Mit der Auflösungsabgabe soll eine neue Finanzierungsquelle für die Agenden der Arbeitsmarktpolitik erschlossen werden. Im Prinzip ist damit zum Ende eines jeden arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses oder arbeitslosenversicherungspflichtigen freien Dienstverhältnisses eine Abgabe vom Dienstgeber zu entrichten. Diese Abgabe beträgt 110 Euro pro Dienstverhältnis und unterliegt der jährlichen Valorisierung durch die Aufwertungszahl gem. ASVG.

1.1. Betroffene Dienstverhältnisse

Unter den Geltungsbereich der Auflösungsabgabe fallen, wie bereits erwähnt, alle arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnisse und alle arbeitslosenversicherungspflichtigen freien Dienstverhältnisse. Allerdings nennt die Norm zahlreiche Ausnahmen. Keine Auflösungsabgabe ist zu entrichten, wenn

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