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ASoK 9, September 2012, Seite 351

Saisonale Unterbrechung des Dienstverhältnisses und Altersteilzeitgeld

2010/08/0008.

Anspruchsvoraussetzung für das Altersteilzeitgeld ist, dass erstens die vor Arbeitszeitherabsetzung geleistete Arbeitszeit im letzten Jahr der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit entsprochen oder diese maximal um einen bestimmten Prozentsatz unterschritten hat und dass zweitens ein Lohnausgleich gewährt wird, der mindestens 50 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem im letzten Jahr (bei kürzerer Beschäftigungsdauer während dieser kürzeren, mindestens drei Monate betragenden Zeit) vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit durchschnittlich gebührenden Entgelt und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt ausmacht.

Während sich die erste Voraussetzung auf das Mindestbeschäftigungsausmaß im letzten Jahr bezieht, betrifft die zweite die Bemessung des Lohnausgleichs, nicht aber das Erfordernis einer ununterbrochenen Beschäftigung während des letzten Jahres. Eine saisonale Unterbrechung des Dienstverhältnisses für Zeiträume, während derer Arbeitslosengeld bezogen wird, kann daher bei der Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für das Altersteilzeitgeld außer Betracht bleiben.

Rubrik betreut von: Von Mag. Alfred Shubshizky
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