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Mehrarbeit in der Freizeitphase und Verlust des Altersteilzeitgeldes
Wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Altersteilzeitblockmodells in der Freizeitphase Mehrarbeit mit einem Einkommen über der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze leistet, dann ist das Altersteilzeitgeld nur für diesen Zeitraum (Monat bzw. Monate dieser Tätigkeit) und nicht für die gesamte Zeit der Altersteilzeitvereinbarung bzw. der Freizeitphase zurückzuzahlen.