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Gelegentliche Fahrten von Außendienstmitarbeitern vom Wohnsitz in die Firmenzentrale
, BMF-010222/0154-VI/7/2011 (Lohnsteuerprotokoll 2011); vgl. dazu auch aktuell BFH , VI R 55/10; , VI R 36/10; , VI R 58/09.
Wenn Außendienstmitarbeiter, die dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte unterliegen, Fahrten vom Wohnort zum Firmensitz durchführen, dann handelt es sich insoweit zwar um keine Dienstreise i. S. d. Kollektivvertrages, weil nach diesem der Firmensitz als Dienstort anzusehen ist (vgl. ). Dies hat für die steuerliche Beurteilung der Fahrtkosten aber keine Bedeutung.
Wenn die Fahrten zum Firmensitz nur gelegentlich (zehnmal pro Jahr) zu Schulungszwecken etc. durchgeführt werden, dann liegen keine Fahren zu einer Arbeitsstätte vor, weil eine solche eine regelmäßige Tätigkeit an diesem Ort voraussetzt. Für derartige Fahrten kann daher einerseits ein steuerfreier Ersatz der Fahrtkosten gewährt werden bzw. sind derartige Fahrten bei der Benutzung eines Firmen-Pkw nicht als Privatfahrten (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zu werten.
Da dem beurteilten Fall eine Anfrage des Autors an den Unabhängigen Fachbereich Lohnsteuer zugrunde liegt, seien mir dazu einige grundsätzliche Anmerkungen erlaubt:
Be...