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ASoK 12, Dezember 2011, Seite 480

(Steuerfreie) Gefahrenzulage für Exekutivbeamte

2008/15/0322.

Exekutivbeamten gebührt nach dem GehG für die mit der dienstplanmäßigen Tätigkeit verbundenen Gefährdung eine Zulage, die bei Beamten, die zumindest die Hälfte der Dienstzeit im Außendienst verbringen, ein erhöhtes Ausmaß annimmt. Damit kann aber bei den Beamten, denen keine erhöhte Zulage zusteht, keine für die Steuerfreiheit einer Gefahrenzulage notwendige überwiegende Gefährdung angenommen werden.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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