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ASoK 12, Dezember 2011, Seite 477

APG-Schwerarbeitspension ist nicht verfassungswidrig

G 20/11 u. a., V 13/11 u. a.

In den Praxis-News vom März 2011 (ASoK 2011, 119) wurde darüber berichtet, dass der OGH verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der gesetzlichen Verordnungsermächtigung zur Festlegung der Schwerarbeit und gegen den Inhalt der Verordnung selbst hegt. Der VfGH hat diese Bedenken nicht geteilt, weder einen Verstoß gegen das Determinierungsgebot des Art. 18 B-VG noch eine Gleichheitswidrigkeit der Schwerarbeitsverordnung erkannt und somit die Anträge des OGH auf Aufhebung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen bzw. der Schwerarbeitsverordnung abgewiesen.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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