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ASoK 12, Dezember 2011, Seite 477

Versicherung bei Ausbildungen/Seminarbesuch während der Karenz

Referentenbesprechung vom 21. bis zum , 32-MVB-51.1/11 Sbm-Dm/Sdo.

Bei der Inanspruchnahme von Fortbildungsveranstaltungen während der Karenz nach dem MSchG bzw. dem VKG auf Kosten des Dienstgebers wird sich i. d. R. aufgrund der Beitragsbefreiung des § 49 Abs. 3 Z 23 ASVG keine Beitragspflicht ergeben. Ungeachtet dessen sieht das ASVG für diese Personen aber einen besonderen Unfallversicherungsschutz vor (§ 176 Abs. 3 Satz 2 ASVG).

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY

Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.

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