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Versicherung bei Ausbildungen/Seminarbesuch während der Karenz
Referentenbesprechung vom 21. bis zum , 32-MVB-51.1/11 Sbm-Dm/Sdo.
Bei der Inanspruchnahme von Fortbildungsveranstaltungen während der Karenz nach dem MSchG bzw. dem VKG auf Kosten des Dienstgebers wird sich i. d. R. aufgrund der Beitragsbefreiung des § 49 Abs. 3 Z 23 ASVG keine Beitragspflicht ergeben. Ungeachtet dessen sieht das ASVG für diese Personen aber einen besonderen Unfallversicherungsschutz vor (§ 176 Abs. 3 Satz 2 ASVG).