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Kollektivverträge der Bauwirtschaft
Vor Kurzem ist im Linde Verlag der Kurzkommentar „Kollektivverträge der Bauwirtschaft“ von Dr. Christoph Wiesinger in bereits 3. Auflage erschienen. Dem Arbeitsrecht der Bauwirtschaft eilt der Ruf voraus, besonders kompliziert zu sein. Tatsächlich unterscheidet sich das „Bauarbeitsrecht“ vom Arbeitsrecht anderer Branchen in zahlreichen Punkten. Der vorliegende Kommentar soll bei der Erforschung dieser Materie hilfreich sein, wobei jene Punkte besonders ausführlich gewürdigt werden, die in der Praxis häufig Fragen aufwerfen. In der 3. Auflage sind wieder beide Kollektivverträge (Bauarbeiter, Bauangestellte) in ihrer aktuellen Fassung (Stand: ) enthalten, die Anmerkungen sind, wo es notwendig war, überarbeitet worden. Auch das neue Dienstreiserecht der Bauangestellten ist bereits berücksichtigt.