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Investitionszuwachsprämie
• Die Investitionszuwachsprämie i. S. d. § 108e EStG 1988 hat betriebliche Einkünfte zur Voraussetzung. - (§ 108e EStG 1988), (Aufhebung aufgrund Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
(, 0116)