Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 27, 20. September 2011, Seite 161

Abzugsverbot für freiwillige Abfertigungsleistungen?

Das objektive Nettoprinzip lässt ein Abzugsverbot de lege ferenda nicht zu

Reinhold Beiser

Der Beitrag sucht eine Antwort auf die Fragen: Welcher Handlungsspielraum ergibt sich in der Einkommensteuer für die Besteuerung von Abfertigungen? Ist der Gesetzgeber zur Begünstigung verpflichtet? Wäre ein Abzugsverbot beim Arbeitgeber zulässig?

1. Der Sachverhalt

Arbeitgeber und Arbeitnehmer nutzen die Begünstigungen nach § 67 EStG für gesetzliche und freiwillige Abfertigungsleistungen, um Arbeitsverhältnisse im Einvernehmen zu beenden. § 67 EStG differenziert derzeit nicht danach, ob Arbeitnehmer arbeitslos werden, bei anderen Arbeitgebern weiter arbeiten, aus Österreich wegziehen oder in Pension gehen.

2. Die Frage

In der politischen Diskussion wird die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoll ist, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Steuerbegünstigungen (§ 67 EStG) zu fördern. Es besteht die Besorgnis, insbesondere ältere Arbeitnehmer aus dem aktiven Erwerbsleben vor Erreichen des Regelpensionsalters hinaus- und vorzeitig in einen Pensionsbezug hineinzudrängen. Die öffentliche Hand trägt dann eine doppelte Last: Zum einen wird auf Steuern (§ 67 EStG) verzichtet, zum anderen sind Pensionslasten zu tragen. Deshalb wird überlegt, die Steuerbegünstigungen des § 67 EStG zumindest für freiwillige Abfertigungsleistungen zu streic...

Daten werden geladen...