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SWK 27, 20. September 2011, Seite 913

Die Neuregelung des Spendenabzugs in § 4a EStG

Armin Schuh

Die Neuregelung des Spendenabzugs in § 4a EStG

Anregungen zur weiteren Vereinheitlichung

VON MAG. ARMIN SCHUH

Erst im Jahr 2009 wurden mit dem Steuerreformgesetz 2009die gesetzlichen Bestimmungen für die Abzugsfähigkeit von Spenden umfangreich überarbeitet und in § 4a und § 18 Abs. 1 Z 7 und 8 EStG neu geregelt. Neben den bereits bis dahin begünstigten Spenden an wissenschaftliche Einrichtungen wurden ab 2009 auch an bestimmte Körperschaften geleistete Zuwendungen für mildtätige Zwecke, für die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und die Hilfestellung in Katastrophenfällen in den Katalog der als Betriebsausgaben bzw. Sonderausgaben abzugsfähigen Zuwendungen aufgenommen. Durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2011wird ab 2012der Spendenabzug um die Bereiche Umwelt-, Natur- und Artenschutz, Tierheime und freiwillige Feuerwehren erweitert. Im folgenden Beitrag sollen die wesentlichen im AbgÄG 2011 vorgesehenen Änderungen beim Spendenabzug dargestellt sowie einige Anregungen für die weitere Ausgestaltung des Systems des Spendenabzugs aufgezeigt werden.

1. Änderungen beim Spendenabzug durch das AbgÄG 2011

Die mit dem AbgÄG 2011 erfolgte Überarbeitung und Neufassung des § 4a EStG ab 2012 gab ber...

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