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Gebühren: Bestandvertrag
• Der Abschluss eines Bestandvertrages durch Anbot und Annahme jeweils mittels nicht ausgedruckter E-Mails mit sicherer elektronischer Signatur ist gebührenpflichtig im Sinne des Gebührengesetzes. - (§ 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(; siehe dazu auch Fellner, SWK-Heft 7/2011, S 359)