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SWK 27, 20. September 2011, Seite 45

Gebühren: Bestandvertrag

Der Abschluss eines Bestandvertrages durch Anbot und Annahme jeweils mittels nicht ausgedruckter E-Mails mit sicherer elektronischer Signatur ist gebührenpflichtig im Sinne des Gebührengesetzes. - (§ 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(; siehe dazu auch Fellner, SWK-Heft 7/2011, S 359)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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